Aktuell 1. Start 2. Stammdaten 4. Vollmacht erteilen Complete Willkommen bei HAHN Rechtsanwälte Meta-Business-Tools Schadensersatz Gerne übernehmen wir für Sie die juristische Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs. Dazu benötigen wir insbesondere auch ein paar ergänzende Angaben dazu, ob Sie über ein Facebook- und/oder Instagram-Account verfügen, seit wann dieser Account besteht und unter welchem Benutzernamen Sie dort angemeldet sind. Bitte tragen Sie diese Daten im Folgenden weiter ein. Wir würden sodann in einem ersten Schritt eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vornehmen. Da aktuell noch keine Prozessfinanzierung möglich ist, bieten wir derzeit eine Vertretung ausschließlich für Rechtsschutzversicherte an. Meta-Business-Tools Oberlandesgerichte Urteile OLG Dresden (Az. 4 U 292/25) Das OLG Dresden bejahte ebenfalls eine rechtswidrige Datenverarbeitung durch Meta Business Tools auf Drittseiten und verpflichtete die Beklagte zur Unterlassung, zur späteren Löschung bzw. Anonymisierung der Daten sowie zur Datensicherung bis zur Rechtskraft. Der Kläger erhielt einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.500 € nebst Zinsen (seit 08.09.2023); OLG Naumburg (Az. 9 U 44/25) Das OLG Naumburg stellte fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Klägerin durch den Einsatz von „Meta Business Tools“ auf Dritt-Webseiten und -Apps seit dem 25.05.2018 unzulässig war, und verurteilte Meta u.a. zur Unterlassung sowie zur Löschung der gespeicherten Daten. Zudem wurde der Klägerin ein immaterieller Schadensersatz in Höhe von 1.250 € nebst Zinsen (seit 29.04.2024) zugesprochen. OLG München (Az. 37 U 530/25) Das OLG München sprach der Klägerpartei wegen DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Meta Business Tools einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 750 € nebst Zinsen (seit 04.05.2023) zu. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Auskunft, Löschung der Daten sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € verurteilt; Jetzt Beratungstermin buchen Hier Kalender aufrufen Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin und Partnerin von HAHN Rechtsanwälte Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partnerin von HAHN Rechtsanwälte. Ihre jahrzehntelange Prozesserfahrung im Bank- und Verbraucherrecht setzt sie ein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.