Gerne übernehmen wir für Sie die juristische Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs.
Dazu benötigen wir insbesondere auch ein paar ergänzende Angaben dazu, ob Sie über ein Facebook- und/oder Instagram-Account verfügen, seit wann dieser Account besteht und unter welchem Benutzernamen Sie dort angemeldet sind. Bitte tragen Sie diese Daten im Folgenden weiter ein.
Wir würden sodann in einem ersten Schritt eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vornehmen. Da aktuell noch keine Prozessfinanzierung möglich ist, bieten wir derzeit eine Vertretung ausschließlich für Rechtsschutzversicherte an.
Meta-Business-Tools Oberlandesgerichte Urteile
Mehr zum OLG Thüringen Urteil Schadensersatz in Höhe von 3.000 €
Das Thüringer OLG stellte fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten des Klägers durch den Einsatz von „Meta Business Tools“ auf Dritt-Webseiten und -Apps ohne wirksame Einwilligung unzulässig war, und verurteilte Meta u. a. zur Unterlassung sowie zur Löschung der seit dem 25.05.2018 gespeicherten Daten.
Zudem wurde dem Kläger ein immaterieller Schadensersatz in Höhe von 3.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2024 zugesprochen.
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Mehr zum OLG Dresden Urteil Schadensersatz in Höhe von 1.500 €
Das OLG Dresden bejahte ebenfalls eine rechtswidrige Datenverarbeitung durch Meta Business Tools auf Drittseiten und verpflichtete die Beklagte zur Unterlassung, zur späteren Löschung bzw. Anonymisierung der Daten sowie zur Datensicherung bis zur Rechtskraft. Der Kläger erhielt einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.500 € nebst Zinsen (seit 08.09.2023);
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Mehr zum OLG Naumburg Urteil Schadensersatz in Höhe von 1.250 €
Das OLG Naumburg stellte fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Klägerin durch den Einsatz von „Meta Business Tools“ auf Dritt-Webseiten und -Apps seit dem 25.05.2018 unzulässig war, und verurteilte Meta u.a. zur Unterlassung sowie zur Löschung der gespeicherten Daten. Zudem wurde der Klägerin ein immaterieller Schadensersatz in Höhe von 1.250 € nebst Zinsen (seit 29.04.2024) zugesprochen.
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Mehr zum OLG München Urteil Schadensersatz in Höhe von 750 €
Das OLG München sprach der Klägerpartei wegen DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Meta Business Tools einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 750 € nebst Zinsen (seit 04.05.2023) zu. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Auskunft, Löschung der Daten sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € verurteilt.
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