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Gerne übernehmen wir für Sie die juristische Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs.
Dazu benötigen wir insbesondere auch ein paar ergänzende Angaben dazu, ob Sie über ein Facebook- und/oder Instagram-Account verfügen, seit wann dieser Account besteht und unter welchem Benutzernamen Sie dort angemeldet sind. Bitte tragen Sie diese Daten im Folgenden weiter ein.

Wir würden sodann in einem ersten Schritt eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vornehmen. Da aktuell noch keine Prozessfinanzierung möglich ist, bieten wir derzeit eine Vertretung ausschließlich für Rechtsschutzversicherte an.


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Dr. Petra Brockmann
Daniel Günter, Fachanwalt